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Allgemeine Geschäftsbedingungen   (Stand 1. Juli 1983)

1. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen unserer Auftraggeber. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir aber nicht übernehmen. Unsere Nachweise sind freibleibend; Zwischenverkauf und -vermietung bzw. -verpachtung sowie die Zurücknahme von Angeboten sind vorbehalten.

2. Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist unser Auftraggeber verpflichtet, uns Schadensersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfalle angefallen wäre.

3. Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen und auch zu belegen.

4. Bei Kauf, Miete oder Pacht eines durch uns angebotenen Objektes beanspruchen wir - falls nichts anderes vereinbart ist - die ortsübliche Nachweis- oder Vermittlungsgebühr inklusive Mehrwertsteuer. Der Makler ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner gegen Entgelt tätig zu werden.

5. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag Zustandekommen. Darauf gründet sich die Verpflichtung unserer Auftraggeber, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn, mit wem  und zu welchen Bedingungen über ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag Zustandekommen ist. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird; schließlich, wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterung und Ergänzung zustande kommen. Der Provisionsanspruch entsteht z.B. auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf, wie auch beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung. Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustandegekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen, in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt  wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.

6. Der Kauf- oder Mietinteressent wird alle sich aus einem abzuschließenden Kauf-/Mietvertrag ergebenden Leistungen (Kaufpreis, Miete, Kaution usw.) ohne Einschaltung des Maklers unmittelbar gegenüber dem Verkäufer, Vermieter bzw. dessen Verwalter erbringen, es sei denn, der Makler wurde mit schriftlicher Vollmacht zur Entgegennahme solcher Leistungen ausdrücklich ermächtigt

7. Falls für ein und dasselbe Immobilienobjekt , durch Vertragsablauf oder sonstiger Gründe ein zweiter Verkäufer-Vermittlungsauftrag abgeschlossen wird, so werden die Vereinbarungen des ersten Vertrages ungültig. Mündliche Zusatzvereinbarungen oder sonstige Abweichungen sind ungültig, sofern sie nicht schriftlich bestätigt worden sind.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand : Für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögens gilt Heidelberg als vereinbart. Im übrigen bemißt sich der Gerichtsstand nach der ZPO.

Falls Angaben über die Höhe der Provision fehlen sollten, gelten ersatzweise die ortsüblichen Provisionen gemäß                                  § 653   Absatz 1 und 2 Bürgerliches Gesetzbuch.

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Impressum

Immobilien-Dienst Müller

69121 Heidelberg, Tischbeinstr. 32,  Tel. 06221-41 37 00 Fax. 06221-40  97 96

Email: info@immobiliendienst-mueller.de    Internet: www.immobiliendienst-mueller.de

Geschäftsführer: Herbert  Müller

Gewerbeerlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung erteilt durch Stadt Heidelberg

Amt für öffentliche Ordnung,  - Gewerbeabteilung  -   69115 Heidelberg, Bergheimerstr. 69

Zuständige Aufsichtsbehörde:  Stadt Heidelberg, Amt für öffentliche Ordnung

 - Gewerbeabteilung - 69115 Heidelberg, Bergheimerstr. 69

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE  21 70 20 932